30.11.2017
Die Weihnachtszeit naht. Und möglicherweise werden in dieser Zeit Wert- und Warengutscheine fast so häufig wie Schokolade, Kekse und andere Leckereien verkauft.
Generell sind Gutscheine eine wirklich praktische Erfindung. Der Beschenkte kann sich etwas zulegen, für das er möglicherweise sonst kein Geld ausgegeben hätte. Und als Schenkender selbst kann man sich mit einem Gutschein am wenigsten vertun, richtig?
Aus Sicht des Verkäufers stellt sich allerdings oftmals auch die Frage, wann die Umsatzsteuer abgeführt werden muss.
Im Folgenden erklären wir Ihnen gerne, was es bei den unterschiedlichen Gutscheinarten besonders zu beachten gilt.
Wertgutscheine erhalten einen festen Betrag (grundsätzlich brutto).
Die Umsatzsteuer fällt erst bei Einlösung des Gutscheins an, da keine Lieferung oder Leistung beim Ausstellen entsteht. Entsprechend muss auch nicht sofort ein Ertrag verzeichnet werden.
Die Leistung wird zu einem beliebigen, nicht festgelegten Zeitpunkt gewährt. Wird der Wertgutschein in Anspruch genommen, wird ein Erlös verzeichnet und die Umsatzsteuer abgeführt.
Die Ware, die Sie mit diesem Gutschein kaufen können, ist bereits bei Ausstellung festgelegt – Sie können somit nichts anderes damit erwerben.
Hierbei wird noch kein Ertrag verzeichnet, Sie erhalten erst einmal nur eine Anzahlung.
Vorsicht bei der Umsatzsteuer! Wird der Gutschein ausgestellt, gilt dies bereits als Leistung. Entsprechend muss die Umsatzsteuer abgeführt werden.
Diese Gutscheine werden kostenlos verteilt, um auf bestimmte Produkte oder Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Lösen Sie diesen Gutschein ein, so verringert sich Ihr Kaufpreis um den auf dem Gutschein genannten Betrag.
Hier gilt ebenfalls: Die Umsatzsteuer fällt nicht direkt bei Ausstellung des Gutscheines an, sondern erst, wenn der Gutschein beim Kauf eingelöst wird.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sind mit keiner Verpflichtung oder Garantie irgendwelcher Art verbunden. Abaco Soft übernimmt folglich keine Verantwortung und wird keine daraus folgende oder sonstige Haftung übernehmen, die auf irgend eine Art der Benutzung dieser Informationen oder Teilen davon entsteht.
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