18.05.2018
Das muss nicht sein – mit einer sauberen Übersicht
Sowohl geschäftlich als auch privat gibt es gesetzliche Regelungen darüber, wie lange Unterlagen aufbewahrt werden müssen.
Was zuerst nach einem unendlich großen Dschungel aussieht, löst sich jedoch mit einer sauberen Übersicht schnell auf. Im Hause Sage wurde an solch einer Liste fleißig gearbeitet – das Ergebnis möchten wir auch Ihnen natürlich nicht vorenthalten!
Wichtig zu beachten ist: Gesetzliche Aufbewahrungsfristen beginnen grundsätzlich in dem Kalenderjahr, in dem Dokumente entstanden sind oder Änderungen an Unterlagen vorgenommen wurden!
BEISPIEL: Haben Sie 2008 Buchungen für 2006 vorgenommen und erstellen nun den Jahresabschluss, so können Sie ab dem 1.1.2019 die Unterlagen für 2006 vernichten, nicht bereits 2017!
Gibt es Fragen, die Ihnen unter den Nägeln brennen? Oder haben Sie Anregungen dazu, welche Fragen wir für Sie künftig beantworten können?
Dann melden Sie sich gerne bei uns unter 0 60 27.70 29 68-0 oder marketing@abaco-soft.de! Wir freuen uns jederzeit über Ihre Rückmeldungen.
Gibt es konkrete Rechtsfälle, zu denen Sie Fragen haben – insbesondere mit der bald anstehenden Einführung der DSGVO – bitten wir Sie, grundsätzlich einen Rechtsanwalt einzubinden.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sind mit keiner Verpflichtung oder Garantie irgendwelcher Art verbunden. Abaco Soft übernimmt folglich keine Verantwortung und wird keine daraus folgende oder sonstige Haftung übernehmen, die auf irgend eine Art der Benutzung dieser Informationen oder Teilen davon entsteht.
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